Wie Sie eventuell Presseveröffentlichungen entnehmen konnten, ist seit Ende 2023 das sog. Hinweisgeberschutzgesetz in Kraft getreten. Dieses gilt seitdem auch für die Kirchengemeinden. Das Hinweisgeberschutzgesetz verpflichtet Arbeitgeber, eine Meldestelle zur Entgegennahme von Hinweisen auf Verstöße einzurichten und zu betreiben. Gemeldet werden können Rechtsverstöße oder unethischen Verhaltensweisen innerhalb der Organisation, also Verstöße die sich im Arbeitskontext und nicht im privaten Umfeld abspielen.
Das Bistum Limburg hat zur Umsetzung der rechtlichen Vorgaben einen Vertrag mit dem Unternehmen „Hinweisgeberexperte“ abgeschlossen, der auch sämtlich Kirchengemeinden umfasst. Diese internetbasierte Lösung ermöglicht jeder Mitarbeiterin und jedem Mitarbeiter einen Zugang zur Meldestelle, die vom externen Dienstleister Hinweisgeberexperte wahrgenommen wird.